Digitaler Nachlass: Was nach dem Tod mit euren Daten passiert

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ACHTUNG, DIESER BEITRAG IST VERALTET! BITTE ÜBERPRÜFE, OB DIE DARIN ENTHALTENEN INFOS NOCH AKTUELL SIND. WIR KÜMMERN UNS SOBALD WIE MÖGLICH UM EINE AKTUALISIERUNG!

Was passiert eigentlich mit meinen Social Media-Kanälen, wenn ich sterbe? Wir haben uns auf der re:publica einen Vortrag über den „Digitalen Nachlass“ angehört. Wir wissen jetzt: Jede*r vererbt Daten. Ups.

Okay, das Thema ist vielleicht etwas unangenehm und hoffentlich für uns alle noch recht weit weg. ABER: Man muss sich einmal vorstellen, wie viele Daten von uns im Internet und auf unseren Servern herumgeistern. Von Facebook über Instagram, bis hin zu Webshop-Zugängen, Online-Banking und E-Mail-Postfächern, sind unzählige Fotos, Passwörter, Konten, Zugangsdaten und vielleicht sogar Kryptowährungen im Umlauf. Was mit dieser Datenlawine nach unserem Ableben passiert – und was nicht – haben uns die Damen und Herren von digital.danach erklärt.

So sieht’s rechtlich aus

Prinzipiell gilt: Erben übernehmen alle Rechte und Pflichten eines Verstorbenen. Dazu gehört auch der „Digitale Nachlass“. Dieser umfasst sowohl Social Media Kanäle, als auch E-Mail-Konten, Spotify-Abos, Dropbox-Inhalte, E-Mail-Rechnungen, usw. Wenn alle Konten und Zugangsdaten nicht vorsorglich vom Verstorbenen dokumentiert wurden, müssen die Hinterbliebenen Sherlock Holmes spielen und herausfinden, wo es Accounts, Profile, offene Rechnungen, etc. gibt.

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Wer darf was?

Wer hier vorsorgen möchte, sollte sich auch Gedanken darüber machen, welche Daten er den Erben offenbart. Der letzte Dirty Talk auf Facebook oder das letzte Mail an das Gspusi sollten vielleicht nicht jedem zugänglich gemacht werden. Den gleichen Gedankengang haben auch Jurist*innen. Wem das wurscht ist, sollte daher unbedingt eine schriftliche Erklärung abgeben, dass alles eingesehen werden darf. Wenn Kryptowährung im Spiel ist, kann es außerdem um viel Geld gehen.

Facebook

Facebook hat sich schon viele Gedanken darüber gemacht, wie es nach dem Tod mit dem Account weitergehen soll. Man kann bereits jetzt entscheiden, ob das Konto in einen „Gedenkzustand“ gehen soll. Hierfür muss man einen Nachlasskontakt definieren.

„Ein Nachlasskontakt ist eine von dir ausgewählte Person, die im Todesfall dein Konto verwaltet. Diese Person kann beispielsweise einen Beitrag in deiner Chronik fixieren, auf neue Freundschaftsanfragen antworten und dein Profilbild aktualisieren. Allerdings kann sie nicht in deinem Namen posten oder deine Nachrichten sehen.“ – Facebook

Wer möchte, dass das Konto nach dem Tod gelöscht wird, kann dies auch bereits jetzt beantragen. Sobald Facebook über den Tod des Nutzers informiert wurde, wird das Profil entfernt.

E-Mail, Spotify und Co.

Per E-Mail flattern oft Rechnungen, Abo-Verlängerungen und weitere Infos zu Zahlungen herein. Alle Verträge, die online abgeschlossen wurden, sollten aufgelistet werden. Diese müssen nämlich nach dem Tod von den Erben gekündigt werden. Brenzlig wird es oft bei kostenpflichtigen Abos, die automatisch verlängert werden. Stichwort: Spotify, Virenschutz, etc. Aber auch Konten bei Online-Shops und das Online-Banking sollten nach dem Tod sobald wie möglich stillgelegt werden.

Sonderfall E-Books, Musik und Filme

Beim Online-Kauf von Büchern, Musik und Co. sollten unbedingt die AGBs des Anbieters gelesen werden. Die Nutzungsrechte werden nämlich mitgekauft – dürfen aber in der Regel nicht verkauft oder vererbt werden. Wenn sich die Hinterbliebenen also schon auf eine neue Netflix-Serie freuen – sorry! Diese Daten zählen nicht zum Digitalen Nachlass.

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Die Antwort auf alle Fragen lautet: Checkliste

Damit die Erben möglichst schnell auf die Stilllegung von Konten reagieren können, sollte eine Checkliste mit ALLEN Benutzerkonten, Zugangsdaten, Passwörtern (!), Registrierungen, etc. angefertigt werden. Irrelevante Konten, wie z.B. StudiVZ, könnt ihr auch jetzt schon löschen. Diese Liste sollte folgendes enthalten:

x Alle Online-Benutzerkonten (Social Media, Whatsapp, E-Mail, Dropbox, Google Drive, usw.)
x Alle Verträge, die online abgeschlossen wurden. Das können Versicherungen, Handyverträge oder kostenpflichtige Abos sein, die sich automatisch verlängern (Spotify, Sky, Virenschutz, you name it).
x Shop-Accounts (z.B. Zalando, Amazon)
x Zugangsdaten zu Online-Banking
x Auch Software-Lizenzen, Smartphone-Passwörter und PC-Passwörter berücksichtigen.
x Zugangsdaten von eigenen Websites und Blogs auflisten und etwaige Infos zum Ableben vorbereiten.

Diese „Passwortliste“ sollte sicher aufbewahrt werden. Sie kann auch zusammen mit einem Testament beim Notar hinterlegt werden. Aber auch Video- oder Tonaufnahmen können eure Entscheidungen festhalten. Ganz wichtig sind auch die Fragen: Was soll mit den Daten und Accounts passieren? Und: Wer soll sich um den Digitalen Nachlass kümmern?

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Hilfetools

Digitale Hilfe zum Festhalten der Infos bekommt ihr z.B. von diversen Passwort Managern (1 PW, Alle meine Passworte, …) Cloud-Speicher-Software, Verschlüsselungstools, dem klassischen USB-Stick oder Inaktivitätsmanagern, z.B. jenen von Google.

Wir sind keine Profis auf dem Gebiet und empfehlen – wenn euch das Thema wirklich interessiert – auf jeden Fall, mit Expert*innen Kontakt aufzunehmen. Sabine und Dennis von digital.danach wissen so gut wie alles zum Digitalen Nachlass.

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